Fachanwältin für Familien-, Erb- und Steuerrecht, zert. Mediatorin

Intelligente

Lösungen finden.

Kompetenz mit Brief & Siegel.

Fachanwältin für Steuerrecht seit dem 23.09.2002

Die von der öffentlichen Hand erhobenen Steuern betreffenden Fragen sind Teil des Steuerrechts und unterliegen dem Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts. Zu meiner steuerlichen Beratung und Vertretung als Fachanwältin für Steuerrecht zählen u. a.: Bachführung, Erstellung von Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Prüfung von Steuerbescheiden.

Fachanwältin für Familienrecht seit dem 08.11.2006

Das Familienrecht betrifft nicht nur die Scheidung an sich, sondern auch die daraus resultierenden Folgen. Dieses Rechtsgebiet beinhaltet neben den Güter- und Eheverträgen genauso die außergerichtliche und die gerichtliche Geltendmachung von Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Sorgerechts- und Umgangsregelungen mit gemeinsamen Kindern.

Ein weiterer Teil ist die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinn- und Versorgungsausgleich nach bzw. bei Scheidung, aber auch die Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft zählen hierzu. Dies ist ein sehr umfangsreiches Gebiet, welches nur fachkompetent und sehr komplex behandelt werden kann.

Fachanwältin für Erbrecht seit dem 11.06.2025

Das Erbrecht ist wohl mit eines der bekanntesten Rechtsgebiete. Es ist eine konkrete Einzelfallberatung des Mandanten erforderlich, da der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften und Möglichkeiten in den Rechtsformen anbietet, wie zum Beispiel Testament mit Vermächtnis, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag etc. Weiterhin sind eventuelle Erb- und Pflichtteilsansprüche nach einem Todesfall sehr komplex und nie pauschal zu beantworten.

Fachanwältin für Sozialrecht vom 09.02.20212 bis 04.06.2025

Derzeit wird dieses Rechtsgebiet, welches durch eine eigene Gerichtsbarkeit, den Sozialgerichten, etabliert ist, durch Vorschriften in 14 Sozialgesetzbüchern zusammengefasst. Es beinhaltet u. a. allgemeine Vorschriften zur Durchsetzung einzelner Ansprüche wie z. B. Sozialhilfe, Leistungen der Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung, ALG II, Wohngeld, Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch Renten- und Unfallversicherung sowie Regelung zur sozialen Entschädigung. Rechtsgrundlage für ein Verfahren ist das Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Gemäß § 43 c Abs. 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt maximal 3 Fachanwaltsbezeichnungen führen. Aus diesem Grund wurde die Bezeichnung Fachanwältin für Sozialgericht zurückgegeben, um sodann an dieser Stelle den Fachanwalt für Erbrecht nach außen tragen zu dürfen. Selbstverständlich stehe ich jedoch mit dieser persönlichen Kompetenz im Sozialrecht nach wie vor gerne zur Verfügung.

Zertifizierte Mediatorin seit dem 07.07.2018

Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der allparteiliche Dritte (ein Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.

weitere Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist in Deutschland nicht einheitlich zusammengefasst. Es beinhaltet: Arbeitsschutzrecht, Kündigungsschutz, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsgerichtsbarkeit. Daher zählt es auch zu meinen Aufgaben, im Rahmen von Auseinandersetzungen Sie sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch im Bereich von Klagen vor dem Arbeitsgericht zu vertreten.