Fachanwältin für Familien-, Steuer- und Sozialrecht, zert. Mediatorin

Intelligente

Lösungen finden.

Kompetenz mit Brief & Siegel.

Fachanwältin für Steuerrecht

Die von der öffentlichen Hand erhobenen Steuern betreffenden Fragen sind Teil des Steuerrechts und unterliegen dem Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts.

Zu meiner steuerlichen Beratung und Vertretung als Fachanwältin für Steuerrecht zählen u. a.: Buchführung, Erstellung von Lohnabrechnungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Prüfung von Steuerbescheiden und natürlich auch das Steuerstrafrecht.

Fachanwältin für Familienrecht

Das Familienrecht betrifft nicht nur die Scheidung an sich, sondern auch die daraus resultierenden Folgen. Dieses Rechtsgebiet beinhaltet neben den Güter- und Eheverträgen genauso die außergerichtliche und die gerichtliche Geltendmachung von Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Sorgerechts- und Umgangsregelungen mit gemeinsamen Kindern.

Ein weiterer Teil ist die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinn- und Versorgungsausgleich nach bzw. bei Scheidung, aber auch die Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft zählen hierzu. Dies ist ein sehr umfangsreiches Gebiet, welches nur fachkompetent und sehr komplex behandelt werden kann.

Fachanwältin für Sozialrecht

Derzeit wird dieses Rechtsgebiet, welches durch eine eigene Gerichtsbarkeit, den Sozialgerichten, etabliert ist, durch Vorschriften in 12 Sozialgesetzbüchern zusammengefasst. Es beinhaltet u. a. allgemeine Vorschriften zur Durchsetzung einzelner Ansprüche wie z. B. Sozialhilfe, Leistungen der Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung, ALG II, Wohngeld, Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch Renten- und Unfallversicherung. Rechtsgrundlage für ein Verfahren ist das Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Mediation

Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.>br> Der allparteiliche Dritte (ein Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.

weitere Schwerpunkte

Erbrecht

Das Erbrecht ist wohl mit eines der bekanntesten Rechtsgebiete. Es ist eine konkrete Einzelfallberatung des Mandanten erforderlich, da der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften und Möglichkeiten in den Rechtsformen anbietet, wie zum Beispiel Testament mit Vermächtnis, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag etc.. Weiterhin sind eventuelle Erb- und Pflichtteilsansprüche nach einem Todesfall sehr komplex und nie pauschal zu beantworten.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist in Deutschland nicht einheitlich zusammengefasst. Es beinhaltet: Arbeitsschutzrecht, Kündigungsschutz, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsgerichtsbarkeit. Daher zählt es auch zu meinen Aufgaben, im Rahmen von Auseinandersetzungen Sie sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch im Bereich von Klagen vor dem Arbeitsgericht zu vertreten.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht beinhaltet die Auslegung, die Gestaltung, Bewertung und Überprüfung von Verträgen. Dieses sind Aufgaben, die seit jeher die Juristen beschäftigen. Verträge gibt es viele, wie zum Bespiel Kaufverträge, Mietverträge, Erbverträge, Gesellschafterverträge um nur einige zu nennen. Es handelt sich also um ein breites Spektrum, wo individuell geprüft werden sollte, ob die eigenen Rechte im Falle einer Auseinandersetzung gewahrt sind.

Verkehrsrecht

Wer hatte nicht schon einmal selbst einen Autounfall und selbst bei dem "kleinsten Unfall" gibt es viel zu klären. Ich vertrete Ihre Interessen bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, sowie wenn ein Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren droht. Aber auch nach dem gerichtlichen Verfahren stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung wie zum Beispiel bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder beim Aufzeigen der Möglichkeiten, wie man die Sperrfrist abkürzen kann.